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Conference at the Institute
Erste Schritte im ›Neuland‹: Über die Wechselbeziehung von Digitalität und Gesellschaft Johanna Quandt Universitäts-Stiftung fördert das Projekt Das digitale Selbst Das von der Johanna Quandt Universitäts-Stiftung geförderte Projekt Das digitale Selbst wurde Anfang 2012 am Forschungskolleg Humanwissenschaften ins Leben gerufen ‒ mit dem Ziel, die zentralen gesellschaftlichen Veränderungen des Internet-Zeitalters kritisch zu analysieren und Perspektiven für die Zukunft aufzuzeigen. Zu Beginn der Projektarbeit stand die Frage nach der »Identität im Internet« im Mittelpunkt. Hierzu führte das Kolleg zwei öffentliche Diskussionsrunden durch, an denen u.a. die Publizistin Constanze Kurz, der Soziologe Hartmut Rosa, der Experte für Datenschutz Spiros Simitis und die Philosophin Beate Rössler teilnahmen. Außerdem wurden zwei Fellows für einen Monat ans Kolleg eingeladen, um ihre Arbeit über »Digitale Mehrfachidentitäten« (Kathrin Passig) und »Techniken des digitalen Selbst« (Christian Heller) voranzubringen.
Am 19. und 20. Februar 2014 nahm das Kolleg im Rahmen einer zweitägigen Fachtagung die »Wechselbeziehung von Digitalität und Gesellschaft« in den Blick. Unter der Federführung der Rechtswissenschaftler Spiros Simitis und Klaus Günther sowie des Literaturwissenschaftlers Heinz Drügh (alle Professoren an der Goethe-Universität sowie Mitglieder des Direktoriums des Forschungskolleg Humanwissenschaften) diskutierten die Referenten und Tagungsteilnehmer über die gegenwärtige private, aber auch ökonomische Nutzung des Internets und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Herausforderungen.
Am Anfang der Konferenz stand ein statistischer Überblick über die Gewohnheiten der Nutzung digitaler Medien. Zunächst ungewohnt erschien die Tendenz, das Internet in seiner gegenwärtigen Form nicht als Massenmedium zu diskutieren. Einige Kerneigenschaften von Massenmedien wie flächendeckende Empfangs- bzw. Erreichbarkeit und geplante einheitliche Programmführung gelten für das Internet nicht. Vielmehr müsse es, so die Experten, als Infrastruktur verstanden werden, deren Nutzung noch immer dem einzelnen Nutzer obliegt. Ein Angebot im Internet sei nicht mit der Ausstrahlung einer »Tatort«-Folge im öffentlich-rechtlichen Fernsehen vergleichbar, so Matthias Eckert, Programmforscher beim Hessischen Rundfunk. Onlineangebote würden sehr spezifisch ausgewählt und zeigten gerade in Belangen der Werbung eine zum Fernsehen gegenläufige Tendenz der Individualisierung ‒ was Marketing-Forscherin Nadia Nabout vom Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Goethe-Universität bestätigte. Hinzu kommen unterschiedliche Verwendungsweisen verschiedener Geräte, die ebenfalls eine gleichförmige Nutzung des Onlineangebots verhindern. Der Desktop-PC beispielsweise ‒ trotz aller technischen Weiterentwicklung auf dem Gebiet mobiler Geräte noch immer die Nummer eins unter den User-Interfaces ‒ werde wesentlich persönlicher genutzt als ein Tablet-PC, der bisweilen offen herumliegt und von allen Mitgliedern einer Familie genutzt wird. Eng verknüpft mit der Personalisierung digitaler Inhalte stellte sich bei vielen Beiträgen die grundsätzliche Frage nach der Datensicherheit. So entbrannte bereits am ersten Tag der Konferenz (anstatt, wie vorgesehen, am zweiten Tag unter der Überschrift »Digitalität und Recht«) im Anschluss an den Beitrag von Thomas Hoeren, Medienrechtler an der Universität Münster, die Diskussion um die »Natur« der Daten. Sie stelle, so Hoeren, die Rechtswissenschaft vor eine theoretische Herausforderung, da rechtlich kein Anknüpfungspunkt zum Schutz der Daten bestehe. Ihnen fehlten gesetzlich verankerte Eigenschaften wie physische Materialität oder Rechtsgegenständlichkeit. Der Jurist Thomas Vesting leitete aus diesem Umstand ab, dass die Absicht, das (post)moderne »digitale Subjekt« und seine Daten schützen zu wollen, eine Debatte um die Verfasstheit dieses Subjekts allgemein notwendig mache. Ob die Lösung aber in einer neuen Gesetzgebung, in einem in der Rechtspraxis geltenden »Flickenteppich« aus Gesetzesaspekten oder gar Gesetzen mit einer Gültigkeitsfrist bestünde, blieb als zu klärende Frage offen. Dies bestätigte auch Spiros Simitis, als er von einer »Fiktion der Rationalität der Gesetzgeber« sprach, auf die eine normative Antwort gegeben werden müsse. Mit seinem Konzept des »digital self revealing« lieferte Robert Zicari, Informatikprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt, einen Berührungspunkt zwischen »digitalem« und »realem Selbst«. Das »digitale Selbst«, so wie es gemeinhin verstanden werde, bestehe, so Zicari, aus den Spuren, die ein Nutzer im Internet hinterlässt ‒ etwa aus seinen Social-Network-Profilen oder Suchmaschinenanfragen. Eine Historie dieser Daten aber gibt nicht nur in Form der hinterlassenen Spuren Auskunft, sondern auch durch ihre Vernetzung und Bearbeitung. Fasst man alle Informationen über einen Nutzer zusammen, die auch aus anderen informationellen Verbindungen (z.B. einem anderen Social Network) und vor allem aus deren durch den Nutzer bewirkte Veränderung (z.B. ein neues Profilbild) kommen können, wird eine neue Form des »digitalen Selbst« erkennbar. Es komme dabei nicht darauf an, ob diese Daten durch Nutzung oder den Versuch, andere Daten zu löschen, generiert würden, da beide Arten der Bearbeitung als Meta-Daten festgehalten werden. Zicari verwendete hier das Bild des Versuchs, die eigenen Spuren in einer Schneelandschaft zu verwischen – was lediglich neue Spuren erzeugt. Problematisch ist, dass sich dieses »digitale Selbst« in seiner Summe nicht von einem »realen Selbst« unterscheiden lässt. Der Begriff des »Nutzer-Profils« ist damit nicht mehr auf die selbstbestimmte Oberfläche eines angelegten Profils beschränkt, sondern reicht weit in die psychische Sphäre der individuellen Nutzer hinein. Die Technologien, die unter dem Schlagwort »Big Data« verstanden werden, ermöglichen schließlich die Auswertung dieses Profils. Neben vielen Aspekten, die im Rahmen der Konferenz und des Abendvortrages von Claus Pias (Leuphana Universität Lüneburg) Erwähnung fanden, formten sich zum Ende der Konferenz vor allem drei klärungsbedürftige Fragestellungen heraus: Welche Wirkungen entfalten die medialen Eigenschaften und physischen Präsenzen der technischen Gegenstände? Welche Auswirkungen hat deren Nutzung im Angesicht der fortschreitenden Möglichkeiten der Datenverwaltung? Und welche Begriffe von Subjekt und Eigentum muss die Rechtswissenschaft verwenden, um für die – digitale – Zukunft des Menschen in der Informationsgesellschaft gerüstet zu sein? Mit zentralen Begriffen aus Kulturwissenschaft, Informatik und Rechtswissenschaft machte die Tagung einen ersten Schritt zur Erforschung der »Wechselbeziehung von Digitalität und Gesellschaft«. Nun stellt sich die Frage, was Experten aus anderen Bereichen wie beispielsweise aus der Politikwissenschaft oder der Psychologie dazu meinen. Uwe Staab (wissenschaftlicher Mitarbeiter, Projekt Das digitale Selbst, Forschungskolleg Humanwissenschaften) Tagungsflyer mit Programm herunterladen (FKH - 24.03.2014)
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